Zu Beginn des Verhandlungstages machte Richter Stoll die Ansage, dass die Mikrofonanlage kaputt sei und er versuchen werde, so laut zu sprechen, dass die Verfahrensbeteiligten ihn verstehen. Mit Blick zu den Zuschauer*innen und der Presse sagte er, dass dies für „die Öffentlichkeit“ wahrscheinlich nicht gelte. Und so war es dann auch. Gerade die Zeuginnen verstand man im Zuschauer*innenraum quasi gar nicht. Trotzdem der Versuch eines kurzen Berichts:
Die erste Zeugin, mal wieder eine Polizistin aus Sachsen, trug die von ihr gefertigten Identifizierungsvermerke zu I. und G. vor. Dabei unterschied sich wenig vom Prozedere, das wir schon so gut kennen: die immer gleichen Videos, Fokussierung auf Klamotten, die Beteuerung nicht zu wissen, wer die Vorauswahl getroffen hatte. Die einzige gute Nachricht: wenn wir richtig gezählt haben, sollten die Identifizierungsvermerke bald erledigt sein.
Frau Fuhrmann-Fischer war die zweite geladene Person. Der Name war schon häufiger im Gespräch, da die Kriminalhauptkommissarin aus Sachsen mit ihrer Spezialausbildung zur Sachverständigen für Lichtbildvergleiche noch weitere, detailliertere Analysen der Fotos von Hanna und dem Mitbeschuldigten Z. angefertigt hat. Habt ihr euch Hightech vorgestellt? Wir auch. Stattdessen wurden nur größtenteils bekannte Fotos in sehr schlechter Qualität gezeigt. Die Ausführungen der Sachverständigen waren fast nicht zu verstehen (auch wenn wir einige Worte wie „Schleimhautoberlippe“ oder „Nasenflügelunterrand“ gelernt haben). Dem vorsitzenden Richter schien die Präsentation auch nicht ganz nachvollziehbar und Frau Fuhrmann-Fischer wurde auf seine Nachfragen etwas weinerlich. Nach der Pause kam sie dann zu ihrem Fazit: Aufgrund vorliegender Ähnlichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei den Aufnahmen um dieselbe Person handelt.
Richter Stoll entließ sie, stellte fürs Protokoll fest, dass der Zeuge Tóth immer noch nicht erschienen ist und schloss die Verhandlung für den Tag.