Kriminelle Vereinigung wegen Graffitis: Rote Hilfe verurteilt Razzien
In den frühen Morgenstunden des 11.10.2023 wurden sechs Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nürnberger Antifaschist*innen vollstreckt. Die Beschlüsse wurden auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München durch das Amtsgericht München erlassen.
Insgesamt wurden fast zeitgleich vier Wohnungen im Stadtgebiet von Einheiten des sog. Unterstützungskommando (USK) durchsucht. Auf der Suche nach „umfangreichem Beweismaterial“ wurden insbesondere Mobiltelefone und sonstige Datenträger und Unterlagen sichergestellt. Zudem wurden Menschen, die sich vor Ort solidarisch mit den Betroffenen zeigten, teilweise mit Platzverweisen belegt.
Konkret wird den Antifaschist*innen Sachbeschädigung durch Graffitis vorgeworfen. Als Grundlage für die Razzien nutzte die Generalstaatsanwaltschaft erneut den Gesinnungs- und Strukturermittlungsparagraf § 129 StGB. Durch ihre Graffitis sollen sich die Antifaschist*innen einer „kriminellen Vereinigung“ angeschlossen haben. Für die Generalstaatsanwaltschaft genügte dafür der Bezug auf eine antifaschistische Haltung in Verbindung mit Solidaritätsbekundungen für u. a. Betroffene des Antifa-Ost-Verfahrens.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.:
„Das Antifa-Ost-Verfahren, das von Indizien, Mutmaßungen und Konstruktionen getragen wurde, hat anscheinend alle Dämme bei den Repressionsorganen brechen lassen. Nun sehen sich sechs Antifaschist*innen aus Nürnberg mit einem Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129 und der Durchsuchung ihrer Privaträume konfrontiert. Politische Graffitis im öffentlichen Stadtbild reichen aus, um eine kriminelle Vereinigung zu konstruieren. Die Rote Hilfe e. V. verurteilt die Razzien und fordert die sofortige Einstellung der Ermittlungen. Die Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung hat heute erneut einen traurigen Höhepunkt erreicht. Die Rote Hilfe e. V. ruft deshalb alle Linken zur Solidarität mit den betroffenen Nürnberger Antifaschist*innen auf!“