Zunächst geht es um den Beweisantrag, den die Verteidigung am 13.05. gestellt hat – die Sachverständige Marsovszky aus Ungarn, die zu den Hintergründen des Tags der Ehre berichten sollte, hat sich den Arm gebrochen und kann 6 Wochen nicht reisen. Der Senat schlägt vor, dass man statt ihrer Ladung das BKA um einen Vermerk zum Tag der Ehre bitten könnte – also statt einer Kulturwissenschaftlerin einfach die Bullen.
Dann kommt Zeuge Fritz aus Dresden, der war auch am 25.03.und 26.3. schon da. Heute beantwortet er Fragen zu allem Möglichen, hier die Erkenntnisse:
– 2 der Beschuldigten sollen 2022 schon beim Tag der Ehre in Budapest gewesen sein.
– Es gab aus einer europaweiten DNA Datenbank diesen einen DNA Treffer vom Beschuldigten P. auf einem beschlagnahmten Pfefferspray.
– Das Foto von einem Boxstudio in Thailand aus dem Jahr 2022, auf dem unter anderem 4 der Beschuldigten zu sehen sein sollen, hatten die ungarischen Behörden schon am 10.03.2023 – aber nicht von Herrn Fritz, sondern von dem öffentlichen Facebook Account des Studios.
– Auf die Frage, wie man auf Hanna als Beschuldigte kam schweigt er lange, dann erklärt er (wie alle anderen bisher), dass man in den Umfeldern der zu dem Zeitpunkt bereits Identifizierten alle Menschen durchgegangen ist und durch den Abgleich mit dem Nürnberger Graffiti §129 Verfahren auf Hanna gekommen ist. Es gibt ein Foto, auf dem Hanna mit dem Beschuldigten T. zu sehen sein soll, es ist aber unklar ob die Beiden auf einem Sofa oder an einer Klippe sitzen. Das Bild wurde nochmal in Augenschein genommen, aber es ist trotzdem nicht klar was man da sehen soll. Hanna und T. sitzen auf jeden Fall so nah nebeneinander, dass Fritz davon ausgeht, dass Hanna dann wohl auch seinen ebenfalls Beschuldigten Bruder P. kennen muss – gemeinsame Fotos gibt es aber nicht. Auch mit allen anderen Beschuldigten nicht.
– Bei der Durchsuchung bei der Mutter von den Beschuldigten T. und P. hat man ein Fotoalbum von einem Spanienurlaub gefunden, darin soll auch Hanna zu sehen sein. Fritz geht davon aus, dass es sich um eine Reise nach Spanien handelt, weil am Anfang drei Menschen auf Fotos zu sehen sind die dann plötzlich nicht mehr auftauchen, dafür ein Minion in Sträflingskleidung. Es wird sich also um die drei von der Autobahn handeln und somit muss die Reise ins Baskenland gegangen sein. Es wird nachgefragt was ein Minion ist und Fritz gibt sich Mühe das zu erklären während alle lachen.
Dann wird es nochmal spannend: Fritz hat sich irgendein Straßenbahnvideo nochmal angeschaut und die Beschuldigte P. nachträglich einem Tatkomplex zugeordnet, er ist darauf gekommen „weil eine Person, die mit der StA gerne kommuniziert, auskunftsfähig ist“. Wir haben den Verdacht dass sie dem Arschloch Domhöfer die Videos gezeigt haben.
Nach der Mittagspause kommt Prof. Dirk Labudde von FoSIL (forensic science investigation lab) um sein Gutachten und die Vermessung zu präsentieren. Dafür wurden Hanna und der Gazdagreti Platz vermessen und 3D Modelle erstellt, die Auswertung von der Vermessung der Lokalität „KEG“ und einer Straßenbahnhaltestelle kommt später noch. Sein Ergebnis ist „bei UWP15 handelt es sich ‚wahrscheinlich’ um Hanna, es gibt aber ‚kleinste Differenzen‘“.
Die Details sind zu kompliziert und zu langweilig um sie hier auszuführen, deswegen kommen die halbwegs interessanten Sachen in Stichpunkten:
-Es hätte gereicht die Überwachungskamera vor der Vermessung einmal anzustupsen, sodass sie einen bisschen anderen Winkel hat und dann wäre das alles nicht möglich gewesen.
– Das Video vom Tatort, welches Labudde verwendet hat, stammt aus einem anderen Auftrag vom LKA Thüringen, für die hat er auch einen Thor Steinar Laden und andere Orte in Deutschland vermessen.
– Es folgen sehr lange verwirrte Erklärungen über die Methode, „das kommt alles aus dem Gaming Bereich“ und so fühlt es sich auch an.
– Nach der Vermessung von Hanna wurde ein Strickmännchen von ihr erstellt, das wurde dann in den 3D Raum des Tatortes geschoben und passt ungefähr in den Körper auf dem Video.
– Aus dem Tatvideo konnten nur 3 Frames verwendet werden, bei allen anderen berührt die Person nicht mit beiden Füßen den Boden und das ist eine Voraussetzung.
– Weltweit gibt es drei Standorte, die ähnliche Vermessungen machen, in Zürich aber mit einer anderen Methode und in Texas mit einer geheimen Methode. Mit den Kolleg*innen in Zürich wollen sie demnächst mal testen ob sie auf die gleichen Ergebnisse kommen.
– Mit jeder Frage wird Labudde ein bisschen ungehaltener.
– Bisher war keins seiner Gutachten „bewiesen falsch“ aber manche wurden nicht anerkannt.
– Inspiriert ist das alles durch ‚Körpermuster‘ von Herr Martin aus dem Jahr 1931.
– Eigentlich ist ‚aufrechter Stand‘ für den Scan eine Voraussetzung, Hanna wurde aber von 2 Beamtinnen gebückt gehalten. Die Verteidigung hinterfragt das Ergebnis diesbezüglich, der Senat antwortet, dass man dann die Vermessung ggf. wiederholen müsse. Die Verteidigung widerspricht direkt.
Fertig sind wir erst um 17:45, die Aussicht ist leider dass Labudde nochmal kommen muss um die anderen Berichte vorzustellen.