05.06.2025 – Bericht vom 22. Prozesstag

Der erste heutige Zeuge ist ein Polizeibeamter, der einen Bericht über die Kazinczy Straße vorstellt. Konkret geht es darum, wer von den Beschuldigten wann und mit wem in den Überwachungsvideos zu sehen sein soll und ob sie die Wohnung betreten oder verlassen haben. Der Bericht wird in Augenschein genommen. Ausnahmsweise hat der Polizeizeuge wohl seine letzten 2 Jahre nicht damit verbracht tausend Details aus dem Verfahren auswendig zu lernen – er ließt aus den Bildunterschriften ab.

Er gibt an, manche Identifizierungen überprüft zu haben, einige hat er aber einfach übernommen, also die vorgegebenen Namen auf Bilder geschrieben,die teilweise nicht mal eindeutig einen Mensch zeigen. Eine der beschuldigten Personen kenne er aus anderen Ermittlungen, er habe sich direkt gedacht „oh Hallo, das ist ja XY!“. Und er kann sich einfach nicht erklären warum die Beschuldigte E. mehr Gepäck tragen muss als der Beschuldigte J. obwohl der ja ein Mann ist?!

Eigentlich wurden nur die Sequenzen in den Bericht aufgenommen, in denen Personen aus dem Beschuldigtenkreis zu sehen sind, aber eine weitere Person kommt auch darin vor, weil sie Gepäck bei sich trägt und Ähnlichkeiten zu einer der Beschuldigten aufweist – darauf wird aber nicht weiter eingegangen. Der Bericht bestätigt, dass wohl einige Beschuldigte (darunter die Person die Hanna sein soll) mal die Wohnung betreten haben sollen, aber nicht alle über Nacht in der Unterkunft waren.

Auf Nachfrage wird angegeben, dass es in den Videos teilweise Zeitsprünge gibt, also Sequenzen fehlen. Und am Ende sind 8 Menschen „verschwunden“, sie müssem die Wohnung verlassen haben, ohne auf einer der Kameras zu sehen zu sein, aber auch darauf wird nicht weiter eingegangen.

Am Nachmittag ist Frau Hildebrand (phonetisch) vom bayrischen LKA da, um ihren Identifizierungsbericht zu Hanna zu präsentieren. Sie gibt an, den Identifizierungsbericht vom LKA Sachsen nicht gelesen zu haben, sie sei also ‘neutral’. Ihre Aufträge wurden erst im April bzw. Mai diesen Jahres erteilt, vom bayerischen Oberlandes-Gericht.

Jetzt werden wieder stundenlang Merkmale in Gesichtern beschrieben, es geht z.B. um die Frage wie hoch die Sichtbarkeit des Lidplattenanteils ist. Bei mehr als 5 Gegenüberstellungen konnte die Beamtin keine Bewertung geben, weil die Bildqualität zu gering ist, insgesamt kommt sie zu dem Ergebnis, dass es sich bei der UwP15 ‚wahrscheinlich‘ um Hanna handelt, „der Vergleich mit Fotos einer ähnlich aussehenden Person könnte aber das gleiche Ergebnis haben“. ‚Wahrscheinlich‘ ist nur die die dritt höchste Stufe der möglichen Ergebnisse.

Für die Pfingstferien, in denen keine Prozesstage angesetzt sind, wird ein Selbstleseverfahren beschlossen, weiter geht es am 24.06. mit einer Mitarbeiterin des Übersetzungsbüros.