04.09.2025 – Bericht vom 30. Prozesstag

Heute ist neben den üblichen Verfahrensbeteiligten auch der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Schlüter, der die Brinkmann vertritt, anwesend.

Zu Beginn stellt der Prof. Dr. Eisenmenger die Inhalte aus der im August neu aufgetauchten Akte mit den ungarischen rechtsmedizinischen Gutachten vor: Im Fazit sind die Ergebnisse die gleichen zu denen auch er gekommen ist, der einzige Unterschied ist, dass die ungarischen Kolleg*innen keine Erkenntnisse hatten, mit welcher Kraft die Schläge ausgeführt worden sein sollen. Eisenmenger konnte aber dazu auf seine Versuche mit dem Schweinehaut-Metallschädel zurückgreifen, die er mit einem Metall- Schlagstock durchführte.

Anschließend stellt die Verteidigung einen Beweisantrag, der zeigen soll, dass gängige Händler*innen für Teleskopschlagstöcke immer auch welche aus Aluminium anbieten und diese sehr wohl üblich sind. Schlagstöcke aus Aluminium sind leichter als die aus Metall, und die in den Videos zu sehenden Schlagstöcke könnten auch aus Aluminium gewesen sein. Damit wäre die Kraft die damit ausgeübt werden kann geringer, und die Berechnungen aus dem Schweinehaut-Metallschädel-Versuch wären nicht eins zu eins übertragbar.

Dann werden jede Menge Urkunden aus den Akten kommentarlos verlesen: Aus dem Antifaschistischen Infoblatt „Die Geschichte der antifaschistischen Gegenproteste zum „Tag der Ehre“ in Budapest“, aus der Roten Hilfe Zeitung 01/25 „Repression kennt keine Grenzen – zwei Jahre Budapestkomplex“, „Wir haben uns gestellt“ und „Erklärung der Untergetauchten“ und von antifa-info.net „»Tag der Ehre«: Mit der Antifa nach Budapest“. Der Wikipedia Artikel über das Antifa Infoblatt und ein Artikel vom Solikreis Nürnberg im Gefangenen Info wurde auch noch runter gerattert.

Damit war der kurze Antifa Lesekreis vorbei und es kam noch ein waffenrechtliches Gutachten vom bayrischen Landeskriminalamt, welches bestätigt, dass es für die beschlagnahmten Reizgase keine Führverbote gibt.

Extrem langweilig wurde es als nochmal Identifizierungsgutachten aus Ungarn verlesen wurden, hier wurden wieder unzählige körperliche Merkmale aufgezählt und verglichen. Die Verteidigung widerspricht der Verwertung dieser Gutachten, unter anderem weil die angewendeten Methoden nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Aber dann wird es zum Glück interessanter, dem Beweisantrag der Verteidigung wird nachgekommen und auf der Leinwand werden Webseiten, die Teleskopschlagstöcke anbieten, angeschaut. Exemplare aus Aluminium sind tatsächlich überall erhältlich und aus den technischen Details geht hervor, dass diese auch tatsächlich leichter sind.

Zum Schluss wird das Programm für die kommenden Tage angekündigt: am 08.08. wird die Beweisaufnahme geschlossen und Bundesanwaltschaft sowie Schlüter für die Nebenklage halten ihre Plädoyers. Am 15. soll die Verteidigung plädieren und am 26.09. um 13 Uhr wird voraussichtlich das Urteil verkündet.

Rechtsanwalt Schlüter beschwert sich noch, dass er am Eingang komplett kontrolliert wurde, und dass von seiner Begleitung im Publikum der Ausweis kopiert wurde, letzteres sei seiner Meinung nach nicht Datenschutz-konform. Der vorsitzende Richter Stoll erklärt darauf hin die Sicherheitsverfügung erneut und bestätigt das die Kopien gelöscht und nicht an den Verfassungsschutz weiter gegeben werden.