Einschätzung des Solikreis Nürnberg zum OLG Urteil gegen Hanna
5 Jahre Knast – und das ohne einen einzigen Beweis. Das Urteil gegen die Nürnberger Antifaschistin Hanna wirft jegliche juristische Standards über Bord. 5 Jahre, die Hanna nicht entscheiden darf, wo sie hingeht, wann sie was tut, mit welchen Menschen sie sich wann umgibt. 5 Jahre ohne Familie und Freund:innen. Ohne die Bücher lesen zu können, die man gerne lesen würde oder die Musik zu hören, die man gerne hören würde. 5 Jahre der kompletten Fremdbestimmung. Schlimm genug für Hanna und ihre Angehörigen birgt dieses Urteil Potenzial, für uns alle extrem gefährlich zu werden. Was soll das für eine Demokratie sein, in der Menschen ohne handfeste Beweise einfach 5 Jahre ihres Lebens genommen werden? Das Urteil gegen Hanna ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller, die sich gegen Rechts engagieren, es ist auch ein Meilenstein in der zunehmenden Abschaffung bürgerlich-demokratischer Prinzipien, denen sich der deutsche Staat eigentlich mal verschrieben hatte. In der Urteilsbegründung des OLG klingt durch, dass allein der Mangel an Gegenbeweisen für eine Verurteilung ausreicht. So wird das allseits bekannte und bewährte Prinzip des „im Zweifel für die Angeklagte“ sang- und klanglos abgeschafft. Ein Umstand, der weitreichende Konsequenzen für die ganze Gesellschaft haben könnte. Wenn Hanna für so viele Jahre ins Gefängnis muss, obwohl nicht einmal bewiesen werden konnte, ob sie zum Tatzeitpunkt überhaupt in Budapest war, wenn eine persönliche Einschätzung des Richters gepaart mit unwissenschaftlichem Humbug wie Körpervermessungen in Zukunft ausreichen, um das Leben eines Menschen in dieser Form zu beeinträchtigen, sollte uns das Allen eine Warnung sein.
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