Solidarität mit Hanna – Kundgebung vor der JVA Nürnberg

Am Montag, den 06. Mai 2024, wurde Hanna unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, sowie Körperverletzung verhaftet. Am selben Tag wurde sie einem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Mittlerweile befindet sie sich in der JVA Nürnberg.


Der Solikreis Nürnberg nimmt das zum Anlass, um am kommenden Freitag, den 10. Mai 2024 ab 16:30 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor der JVA zu veranstalten. „Wir fordern die sofortige Entlassung von Hanna aus der U-Haft. Sie hat ein stabiles soziales Umfeld in Nürnberg, es ist vollkommener Quatsch hier eine Fluchtgefahr zu sehen.„, so Alex Schmidt vom Solikreis Nürnberg. Weiter ordnet Alex Schmidt die Verhaftung von Hanna folgendermaßen ein: „Dieser erneute Schlag gegen die linke Bewegung reiht sich in die Angriffe des Staats ein, die seit einigen Jahren bundesweit für Schlagzeilen sorgen. Aktivist*innen werden unter den haarsträubendsten Vorwürfen durchleuchtet, angeklagt und eingesperrt. Wer gegen Rechte kämpft hat in diesem Staat nichts zu lachen.“
An der Kundgebung sollen neben verschiedenen linken Gruppierungen auch
Arbeitskolleg*innen, Kommiliton*innen und Dozent*innen der in U-Haft sitzenden
Aktivistin sprechen.
Neben der Hoffnung einige persönliche Worte an die Gefangene richten zu können, geht es den Aktivist*innen des Solikreis und den Freund*innen von Hanna allerdings auch um
politische Fragen. „Es darf keine Auslieferung nach Ungarn geben! Ungarn ist inzwischen
eine autoritäre ‚Demokratie‘, hier ist kein fairer Prozess nach rechtsstaatlichen Standards
zu erwarten. Selbst die extrem rechte Regierung Italiens hat das ironischerweiße im
Gegensatz zur Regierung der BRD erkannt.“
Die Entscheidung über eine eventuelle Auslieferung nach Ungarn dürfte bald eine Rolle
spielen, da Hanna vorgeworfen wird, an einem Übergriff auf Neonazis in Ungarn beteiligt
gewesen zu sein. Italien weigert sich bisher, einen in Italien Verhafteten auszuliefern. Die
BRD hat bereits festgestellt, dass ihrerseits keine grundsätzlichen Auslieferungshindernisse gesehen würden. Jetzt muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.